Medizinrecht
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Beratung und Tätigkeit liegt im Medizinrecht. PROBST · Rechtsanwälte beraten und betreuen ständig unter anderem Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Kliniken, Ärzte oder Medizinische Versorgungszentren, Dienstleistende der sonstigen Heil- und Hilfsberufe, Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte, sonstige medizinische Einrichtungen, Unternehmen und Sozialversicherungsträger auf allen Gebieten des Gesundheitsrechts.
¡Aegroti salus suprema lex!
Demzufolge ist das Wohl des Patienten das höchstes Gesetz. Nicht nur deshalb benötigen Leistungserbringer im Gesundheitsrecht tatkräftige Unterstützung von Fachanwälten für Medizinrecht die ihnen bei PROBST · Rechtsanwälte zur Verfügung stehen. Der Beratungsbedarf erstreckt sich in der heutigen Zeit regelmäßig auch auf andere Rechtsbereiche. Gesellschaftsrechtliche Fragen werden beispielsweise bei der Errichtung oder Auflösung einer Gemeinschaftspraxis berührt. Arbeitsrechtliche Fragestellungen ergeben sich spätestens dann, wenn beabsichtigt ist, unter Hinzuziehung von Personal seine betrieblichen Tätigkeiten zu erweitern. Berufsrechtliche Angelegenheiten sind ihrem Wesen nach verwaltungsrechtlicher Natur.
Vertragsärztliche Versorgung
Die vertragsärztliche Versorgung wird wesentlich von sozialrechtlichen Normen bestimmt. So ist auch eine versicherungsrechtliche bzw. sozialversicherungsrechtliche Spezialisierung vorteilhaft, wenn man auf dem Gebiet des Medizinrechts tätig ist. Daher stehen Ihnen mit PROBST · Rechtsanwälte neben Fachanwälten für Medizinrecht unter anderem Spezialisten im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht und mit Frau Dr. Probst auch eine Ärztin als Gesprächspartnerin zur Verfügung. Aufgrund der hiermit einhergehenden besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen ist so jederzeit eine Betreuung von hoher Qualität und Kompetenz gewährleistet.
Dienstleistung
Bitte informieren Sie sich bei weiterem Interesse gern unter den Teilbereichen des Medizin-, aber auch des Arbeits-, Sozial-, Versicherungsrechts auf unseren Seiten. Fragen, hiermit verbundene Bedürfnisse und Wünsche hinsichtlich Ihrer besonderen Situation, beantworten wir Ihnen gern in einem persönlichen und vertraulichen Einzelgespräch.
Einen Termin zur Beratung können wir Ihnen wunschgemäß – auch außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Praxis - zeitnah zur Verfügung stellen. In diesem Fall rufen Sie uns zur Abstimmung eines Termins einfach an.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht