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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Geburtsschäden


Häufige Fehlerquellen


Im Arzthaftungsrecht verursachen Geburtsschadensfälle hohe Schadenspositionen, was aus Sicht des Arztes zu regelmäßig steigenden Versicherungsbeiträgen beitrug. Dabei ist den Betroffenen nicht bewusst, dass oftmals vermeidbare Mängel, Fehler und Versäumnisses der Beteiligten vor, während und nach der Geburt für eine verzögerte Entwicklung des Kindes ursächlich sind. Neben inneren und äußeren Verletzungen des Kindes durch den Geburtsvorgang, Blutungen, Frakturen, Lähmungen aufgrund von Nervenschädigungen und Geburtslähmungen, ist auch an Verletzungen der Mutter, wie Damm-, Scheiden und Zervixriss oder eine Uterusruptur und eine Entbindungslähmung, zu denken. Häufig ist für Schäden beim Neugeborenen ein zeitlich bestimmter Sauerstoffmangel verantwortlich. Oftmals wird diese Hypoxämie nicht erkannt, so dass ein ärztliches Eingreifen nicht oder zu spät erfolgt.

Dienstleistung


Sind Geburtsschäden eingetreten und trägt die Klinik hierfür die Verantwortung, liegt also kein schicksalhafter Verlauf vor, ist der hieraus entstehende Schaden zu erfassen und zu berechnen. Hierzu gehört auch ein angemessenes Schmerzensgeld, Kosten für viele erforderliche Folgebehandlungen und besondere Aufwendungen, die für ein nicht geschädigtes Kind nicht aufgebracht werden müssen. Zu denken ist hierbei etwa an den behinderungsgerechten Umbau der Wohnung, Unterhaltsrenten für Mehrbedarf und möglicherweise spätere Erwerbsunfähigkeitsrenten. PROBST · Rechtsanwälte gewährleisten eine kompetente juristische Unterstützung, damit die Versorgung des geschädigten Kindes abgesichert wird. Schadensfälle sind für alle Betroffenen, nicht nur für die Eltern und das Kind, sondern auch für die Ärzte und Geburtshelfer schwerwiegend. Der damit einhergehende psychische Stress wird daher durch einen angestrebten Zahlungsausgleich weiter erhöht und belastet die Beteiligten zusätzlich. Deshalb ist eine fachkundige rechtliche Begleitung wichtig und sinnvoll.

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Geburtsschadensrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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