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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Der Titel Fachanwalt und Fachanwältin


Mit der Bezeichnung Fachanwältin oder Fachanwalt wird in der Bundesrepublik Deutschland die einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehene Fachbezeichnung umschrieben. Mit ihr wird bestätigt, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt (§ 43 c BRAO). Die Voraussetzungen zum Erwerb und Führen des Fachanwaltstitels sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. So bestimmt § 2 Absatz 2 und 3 FAO:

„Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Die besonderen theoretischen Kenntnisse müssen die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.“

Besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen

PROBST · Rechtsanwälte weisen diese besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen auf verschiedenen Rechtsgebieten auf. So unterstützen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, zwei Fachanwälte für Medizinrecht, eine Fachanwältin für Sozialrecht und ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Mandanten bei der Lösung ihrer Rechtsprobleme. Ferner haben Frau Rechtsanwältin Dr. med. Probst die besonderen theoretischen Kenntnisse im Versicherungsrecht und Herr Rechtsanwalt Probst entsprechende Kenntnisse im Sozialrecht erworben. Neben dem wirtschaftlichen erworbenen Know-how mit Zusatzqualifikationen von PROBST · Rechtsanwälte dürfen wir uns glücklich schätzen, mit Frau Rechtsanwältin Dr. med. Probst eine Ärztin als Partnerin in unseren Reihen zu haben.


Rechtsanwalt Probst

Rechtsanwalt und Mediator Eckhard Probst ist seit 1990 national und international im Arbeitsrecht und daneben im Verwaltungsrecht tätig. Darüber hinaus befasste er sich bereits in den 80er Jahren universitär mit Rechtsfragen des deutschen und europäischen Arztrechts. So etwa am Lehrstuhl für Medizinrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen. Er verfügt als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und als Spezialist im Verwaltungsrecht auf den genannten Fachgebieten über besondere Erfahrungen und hat darüber hinaus bereits im Jahr 2005 besondere theoretische Kenntnisse auf dem Fachgebiet Sozialrecht erfolgreich erworben.


Rechtsanwältin Dr. Probst

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst verfügt als Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Sozialrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf diesen Rechtsgebieten.

Als Ärztin hat sie eine herausgehobene Kompetenz in medizinrechtlichen Belangen, und hier insbesondere in Arzthaftungsrechtsstreitigkeiten.

 
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