ALLES, was RECHT ist
Auf den nachfolgenden Seiten dürfen wir Ihnen Rechtsbereiche vorstellen, auf denen wir tätig sind. Die zum jeweiligen Rechtsgebiet benannten Teilgebiete stellen oftmals Teilbereiche der Fachgebiete dar, auf denen Rechtsanwälte im Rahmen einer zusätzlichen und umfangreichen theoretischen Ausbildung nebst nachgewiesenen praktischen Erfahrungen eine Qualifizierung erwerben, die erheblich das Maß dessen übersteigen muss, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Rechtsanwaltsberuf vermittelt wird (§ 2 Abs. 2 Fachanwaltsordnung).
Schnittmengen
Teilweise können sich die Rechtsgebiete aber auch überschneiden. Beispielsweise wird das Teilrechtsgebiet der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl durch den Fachanwalt für Medizinrecht als auch durch den Fachanwalt für Sozialrecht abgedeckt.
Herausgehobene Kenntnisse auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung müssen sowohl der Fachanwalt für Versicherungsrecht als auch der Fachanwalt für Medizinrecht erwerben und nachweisen. Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht sind wiederum beim Fachanwalt für Arbeitsrecht und beim Fachanwalt für Sozialrecht erforderlich, um nur einige Überschneidungen der Fachgebiete mit ihren rechtlichen Teilbereichen zu benennen.
Sehr verehrte Besucherinnen und Besucher,
selbstverständlich stehen Ihnen die Kolleginnen, Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PROBST · Rechtsanwälte darüber hinaus auch für konkrete Fragen und weitere von Ihnen gewünschte Informationen gern persönlich zur Verfügung. In diesem Fall nutzen Sie bitte unsere Kontaktseite oder rufen uns einfach formlos an.