Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst sich im Wesentlichen
- mit dem Recht der Wohnraummietverhältnisse,
- dem Recht der Gewerberaummietverhältnisse,
- dem Pachtrecht,
- dem Wohnungseigentumsrecht,
- dem Maklerrecht,
- dem Nachbarrecht,
- dem Immobilienrecht,
wobei auch hier die besonderen Bestimmungen des öffentlichen Rechts mit miet- und wohnungseigentumsrechtlichem Bezug Beachtung finden.
Mietverträge
Viele Vermieter und Mieter mussten bereits die unangenehme Erfahrung machen, dass bereits im Vorfeld des Abschlusses eines Mietvertrages viel Ärger für ihre Zukunft hätte vermieden werden können. Dies kann daran liegen, dass oftmals bei Abschluss des Mietvertrages schlichtweg vergessen wurde, für die Parteien wesentliche Punkte mit im Mietvertrag aufzunehmen. Grund hierfür kann aber auch sein, dass die Mietverträge nicht oder nicht mehr dem neuesten Stand der Rechtsprechung entsprechen. Vielfach werden auch Vordrucke verwandt, die bereits seit Jahren genutzt worden sind. Dies geht dann oft zu Lasten des Vermieters. Dann können im Vorfeld von Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen Fragen aufgeworfen werden, inwieweit hierzu eine Berechtigung besteht oder ob die Maßnahme als solche überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Mängel der Mietsache
Während eines laufenden Mietverhältnisses ist oftmals abzuklären, ob eine Mietminderung durch den Mieter berechtigt ist oder in welcher Höhe man als Mieter bei Mietmängeln eine Mietminderung vornehmen darf. Vielfach ist bereits unklar, ob ein Mangel tatsächlich vorliegt oder wer bei einem Fehler der Mietsache hierfür die Verantwortung trägt. Gründe für einen Streit der Mietvertragsparteien können auch das Zutrittsrecht des Vermieters oder die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsarbeiten sein. Ferner kann insbesondere bei ständig steigenden Betriebskosten die Nebenkostenabrechnung Auslöser eines Streits sein. Damit verbunden ist oftmals darüber zu entscheiden, wie und wann eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellt werden muss. Wird dann ein Mietverhältnis beendet und ist die Wohnung beschädigt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Gerichtsverfahren und einvernehmliche Lösungen
In vielen Fällen ist dann oftmals ein Prozess nicht zu vermeiden. So etwa dann, wenn die Miete seit Monaten nicht gezahlt wird, eine Kündigung erfolgen und ein Räumungsprozess angestrengt werden muss. Prozesse um eine Mietminderung oder Nebenkostenabrechnungen oder hinsichtlich erhobener Schadensersatzforderungen des Vermieters nach Auszug des Mieters sind ebenso ein Teil der Rechtspraxis. Dennoch kann es aus wirtschaftlichen Überlegungen manchmal sinnvoll sein, eine kostenvermeidende einvernehmliche Lösung vor teuren Gerichtsverfahren zu versuchen und anzustreben.
Wohnungseigentumsrecht
In wohnungseigentumsrechtlichen Fällen ist es nicht selten, dass Wohnungseigentümer eine Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung wünschen. Dies gilt auch für Hausverwalter. Letztere haben oftmals Vertretungsbedarf in gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Anfechtung von Beschlüssen oder aber um Hausgeldrückstände oder nicht gezahlte Verwaltergelder beizutreiben. Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich dabei auf sämtliche Punkte, die Streitpunkt zwischen Wohnungseigentümern oder zwischen Wohnungseigentümern und dem Verwalter sein können.
Dienstleistungen und Kontakt
Entwickeln sich bei Ihnen als Verwalter oder Wohnungseigentümer rechtliche Probleme oder entsteht mit Ihnen als Vermieter Streit mit einer der Mietvertragsparteien oder wissen Sie als Mieter bei entstandenen Mängeln nicht, wie sie rechtssicher hierauf reagieren sollen, unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte fachlich kompetent bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten und rechtlichen Interessen.