Sozialrecht
Das Sozialrecht ist öffentliches (hoheitliches) Recht und, ebenso wie das Verwaltungsrecht, von einem Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger als Sozialversichertem, als Antragsteller oder Leistungsempfänger geprägt. Auch das Kassenarzt- und/oder Vertragsarztrecht ist wesentlich von sozialrechtlichen Normierungen bestimmt. Viele Überschneidungen zum Arbeitsrecht sind unübersehbar.
Zum Sozialrecht gehören beispielsweise:
- das Arbeitsförderungsrecht,
- die Ausbildungsförderung,
- die Grundsicherung,
- das Kindergeld sowie die Kinder- und Jugendhilfe,
- das Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
- das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
- das Recht des Familienlastenausgleichs,
- das Schwerbehindertenrecht,
- die Teilhabe am Arbeitsleben und Rehabilitation,
- das Unterhaltsvorschussgesetz,
- das Sozialhilferecht und
- das Wohngeld,
- …
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Sozialrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht