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Arbeitsförderungsrecht SGB III


Arbeitslosenversicherung, Leistungen und Maßnahmen


Das Arbeitsförderungsrecht wurde zum 1. Januar 1998 in das Sozialgesetzbuch als Drittes Buch (SGB III) eingegliedert. Es löste das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ab. Im SGB III ist die Arbeitslosenversicherung einschließlich der hierauf beruhenden Leistungen geregelt. Es enthält sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung.

Leistungen


Das Sozialgesetzbuch III bietet einerseits die Grundlage für die Tätigkeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen und enthält andererseits die Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die sich hieraus ergebenden Leistungen werden in die Bereiche

Vorrangiges Ziel ist die Förderung der Beschäftigung.

Ergänzende Regelungen


Ergänzt wird das SGB III durch eine Vielzahl weiterer Gesetze, wie etwa das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II), womit die Grundsicherung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger über die Arbeitslosenversicherung hinaus geregelt wird. Die Förderung der Beschäftigung oder deren Erhalt, die soziale Sicherung besonderer Personengruppen und die Einhaltung der Ordnung auf dem Arbeitsmarkt werden daneben vom Altersteilzeitgesetz, vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) oder vom Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) flankiert.

Kontakt




Ihre Ansprechpartner im Arbeitsförderungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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