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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Arbeitsrecht


Mit dem Arbeitsrecht, das seinem Wesen nach vorrangig ein Arbeitnehmerschutzrecht darstellt, werden alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Regelungen im Zusammenhang mit der unselbstständigen und abhängigen Erwerbstätigkeit umschrieben. Unterschieden wird im Arbeitsrecht inhaltlich das Individualarbeitsrecht vom kollektiven Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dem kollektiven Arbeitsrecht beschreibt man das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und sonstigen Mitarbeitervertretungen auf der einen Seite und Arbeitgebern bzw. deren Verbänden auf der anderen Seite.

Materielles Recht und Prozessrecht


Die gerichtlichen Verfahren im Arbeitsrecht werden vor den Arbeits-, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht geführt. Daneben hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die materiellen Rechtsquellen sind für den Laien im Arbeitsrecht nahezu unüberschaubar. Sie haben ihren Ursprung unter anderem im Europarecht und in europäischen Richtlinien, im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch. Daneben sind eine Vielzahl spezialgesetzlicher Gesetze und Bestimmungen im Arbeitsrecht zu beachten.

Rechtsquellen


Darüber hinaus sind die einschlägigen Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und selbstverständlich die Einzelarbeitsverträge besonders zu beachten.

Dienstleistungen


Der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung kommt im Arbeitsrecht, insbesondere in den gesetzlich nicht geregelten Bereichen, eine herausragende Bedeutung zu. Diese kennt der Spezialist im Fachgebiet Arbeitsrecht. PROBST · Rechtsanwälte stellen Ihnen daher die Kompetenz eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zur Verfügung, so beispielsweise bei einer angedrohten Kündigung im Zusammenhang mit einem Berufsunfall. Sind Sie daneben in Ihrer Erwerbsfähigkeit aufgrund dieses Unfalls gemindert und weigert sich die Berufsgenossenschaft, Ihre rechtlichen Interessen anzuerkennen, unterstützt Sie unsere Fachanwältin für Sozialrecht.

Bitte informieren Sie sich bei weiterem Bedarf auch unter den Teilbereichen der verschiedenen Rechtsgebiete auf unseren Seiten. Konkrete Fragen zu Ihrer besonderen Situation beantworten wir Ihnen gern und kompetent. Einen Termin zur Beratung werden wir Ihnen wunschgemäß zeitnah zur Verfügung stellen.

 
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