Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Welche Regelungen sind im Schwerbehindertenrecht zu berücksichtigen?
- Wie bestimmen europäische Richtlinien das Schwerbehindertenrecht?
- Wann liegt eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vor?
- Was versteht man unter Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Schwerbehindertenrecht?
- Welche Rechte haben behinderte Menschen im Arbeitsleben?
- Was besagt der Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht?
- Was sind Nachteilsausgleiche?
- Bei welcher Behörde wird die Feststellung einer Behinderung beantragt?Was versteht man unter einer Gleichstellung im Schwerbehindertenrecht?
- Genießen schwerbehinderte Menschen einen besonderen Kündigungsschutz und wann?
- Bedarf es vor einer Kündigung immer der Zustimmung des Integrationsamtes?
- Bestehen nach dem Schwerbehindertenrecht Ansprüche auf Zusatzurlaub?
- Was besagt das Diskriminierungsverbot im Schwerbehindertenrecht?
- Muss eine Behinderung bei der Einstellung offenbart werden?
- Was sind die Schwerbehindertenvertretung und die Vertrauensperson?In welchen Fällen ist ein Wiedereingliederungsmanagement (BEM) im Schwerbehindertenrecht erforderlich?
- Besteht ein Rechtsanspruch auf behindertengerechte Beschäftigung?Stellt die Nichtbeschäftigung von schwerbehinderten Menschen eine Ordnungswidrigkeit dar?
- Was ist und wie errechnet sich die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht?
- …
Teilhabe am Arbeitsleben und vorherige Zustimmung bei Kündigungen
Das Schwerbehindertenrecht ist im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt und dient dem Schutz behinderter Menschen. Das seit dem 01. Juli 2001 geltende SGB IX ist ein Beispiel dafür, dass sich die Rechtsgebiete der Fachanwälte für Arbeitsrecht und Fachanwälte für Sozialrecht oftmals überschneiden. So wird einerseits die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und das vorab unübersichtliche Recht der Rehabilitation im Zusammenhang geregelt. Andererseits enthält der 2. Teil des SGB IX Regelungen zur besonderen Teilhabe schwerbehinderter Menschen, die sich insbesondere im Arbeitsleben auswirken. So ist grundsätzlich bei schwerbehinderten und/oder ihnen gleichgestellten Menschen vor einer Kündigung die vorherige Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen. Hierdurch soll ausgeschlossen werden, dass Kündigungen aufgrund von Behinderungen ausgesprochen werden und einem behinderten Menschen ein sogenanntes "Sonderopfer" abverlangt wird.
Arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Konflikte
Schnell entstehen im Schwerbindertenrecht schwierige Fragen aus Sicht des Arbeitgebers und für die betroffenen und schutzbedürftigen Personen. Diese beantworten Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern, und zwar in Abhängigkeit von Ihrem konkreten Informationsbedarf aus der Sicht eines Spezialisten im Arbeitsrecht oder einer Spezialistin im Sozialrecht. Sie stellen Ihre persönliche Situation dar und wir empfehlen die passenden Lösungen. Muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt werden, unterstützen wir Sie hilfreich. Soweit arbeitsmedizinische Fragen auftreten, begleiten wir Sie bei der Lösung Ihrer Problemstellung.
Dienstleistungen
Mit Frau Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst und Herrn Rechtsanwalt Eckhard Probst, beide u. a. auch Fachanwälte für Medizinrecht, stehen Ihnen eine Ärztin sowie eine Fachanwältin für Sozialrecht und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht für Ihre Fragen zur Verfügung.