Schutz besonderer Personengruppen
- Welche Ansprüche habe ich als schwerbehinderter Mensch?
- Was muss bei einer beabsichtigten Kündigung eines schwerbehinderten Menschen beachtet werden?
- Was versteht man unter Gleichstellung?
- Habe ich während der Elternzeit Kündigungsschutz?
- Was versteht man unter Mutterschutz?
- Welche Behörde muss ich über die Schwangerschaft einer werdenden Mutter unterrichten, die bei mir beschäftigt ist?
- Wann müssen Beschäftigungsverbote beachtet werden?
- Darf einer Frau während der Schwangerschaft gekündigt werden und bedarf es einer behördlichen Zustimmung?
- Was mache ich, wenn mein Kind erkrankt und ärztlich festgestellte Pflege benötigt?
- Wer bezahlt den Entgeltausfall für die Pflege des Kindes?
- Was ist bei der Beschäftigung von Ausländern zu beachten?
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Schutzbedürfnis
Menschen im Arbeitsleben mit einem herausragenden Bedürfnis auf einen besonderen Schutz werden grundsätzlich unter dem Oberbegriff „Schutz besonderer Personengruppen“ zusammengefasst. Es handelt sich unter anderem um Jugendliche, Auszubildende, Schwangere und Mütter oder schwerbehinderte Menschen. Ihnen soll neben einem besonderen Kündigungsschutz auch eine gewisse Sicherheit im Berufsleben gewährleistet werden.
Dienstleistung
Wissen Sie nicht, ob Ihnen ein besonderer Schutzanspruch zusteht, oder gehören Sie zu einer besonderen Personengruppe und wollen Ihre Ansprüche durchsetzen, unterstützen sie PROBST · Rechtsanwälte mit ihrer besonderen Fachkompetenz und ihren herausgehobenen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht und im Sozialrecht. So etwa, wenn Sie die Feststellungen des Grades Ihrer Behinderung und/oder die Zuerkennung eines Merkzeichens gegen das Versorgungsamt beabsichtigen, als schwerbehinderter Mensch einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben anstreben, ohne behördliche Beteiligung Adressat einer Kündigung sind oder Ihnen nach Mitteilung Ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber mit der Androhung einer Kündigung ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt wird.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht