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Betriebsrentengesetz (BetrAVG)


Betriebliche Altersversorgung


Der Rahmen für die betriebliche Altersversorgung wird wesentlich durch das Betriebsrentengesetz vorgegeben. Ziel der gesetzlichen Bestimmungen war die Absicht, die betriebliche Altersversorgung für Versorgungsempfänger, Arbeitnehmer und für die nach § 17 BetrAVG Gleichgestellten, wie etwa Handelsvertreter, sicherer und wirkungsvoller zu gestalten.

Dienstleistungen


So enthält das Betriebsrentengesetz Bestimmungen zur gesetzlichen Unverfallbarkeit von Ansprüchen, ferner Möglichkeiten für die Ablösung oder die Abfindung sowie die Übertragung von Rentenansprüchen einschließlich des Insolvenzschutzes. Möchten Sie als Arbeitgeber wissen, wie sie eine betriebliche Versorgung ausgestalten, oder als Arbeitnehmer erfahren, ob Sie eine betriebliche Rentenanwartschaft erworben haben und wie hiermit etwa verfahren wird, wenn Sie aus einem Unternehmen ausscheiden, beraten Sie PROBST · Rechtsanwälte kompetent und praxisnah in allen Belangen der betrieblichen Rentenversicherung.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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