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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt



Tätigkeitsfelder


PROBST · Rechtsanwälte sind neben dem allgemeinen Zivilrecht schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht sowie in den diese Fachgebiete überschneidenden Rechtsgebieten, wie etwa dem Strafrecht mit arbeitsrechtlichem, medizinrechtlichem und sozialrechtlichem Bezug oder dem Verkehrsrecht tätig.

Rechtliche Überschneidungen


Natürlich sind uns auch mietrechtliche Fragestellungen nicht fremd. Wenn zum Beispiel behördliche Leistungen, auf die der Mandant einen Anspruch hat, nicht zeitnah ausgekehrt werden, kann dem Mandanten schnell die Kündigung seines Wohnraums drohen. Die Fachgebiete kennzeichnen sich darüber hinaus durch derart viele und für den Mandanten auf dem ersten Blick nicht zu erkennende Teilbereiche, dass wir Ihnen empfehlen, sich bei Bedarf einfach einmal unter den jeweiligen Kompetenzen umzuschauen. Haben Sie eine gewerberechtliche Problematik oder werden geleistete Förderungen, wie etwa Subventionen, durch die Behörde zurückgefordert, schauen Sie im Wirtschaftsrecht und/oder Verwaltungsrecht nach. Sind Sie Arbeitnehmer, Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder ein Handelsvertreter und haben Sie eine Kündigung erhalten oder vermuten Sie, scheinselbstständig zu sein mit der Folge, dass Sie tatsächlich in einem Arbeitsverhältnis stehen, suchen Sie im Kompetenzfeld Arbeitsrecht. Wollen Sie mit einem/einer Kollegen/-in eine fachärztliche Gemeinschaftspraxis gründen, haben Sie als Teilhaber eine Kündigung erhalten und wollen Sie sich hiergegen wenden oder beabsichtigten Sie mit Kollegen/-innen ein Medizinisches Versorgungszentrum zu errichten, können Sie sich unter dem Kompetenzfeld Medizinrecht informieren. Wird Ihnen als Arzt oder Ärztin ein Arzthaftungsfehler vorgeworfen und der Klinikträger arzthaftungsrechtlich in Anspruch genommen oder vermuten Sie als Patient, eine Verletzung sei Folge eines Arzthaftungsfehlers, besuchen Sie zur Information die Kompetenzen Arztrecht, Arzthaftungsrecht und Medizinrecht. Haben Sie eine Verletzung aufgrund eines Berufsunfalls erlitten, befürchten Sie sogar den dauerhaften Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit, könnten Ihnen die Ausführungen unter der Kompetenz Sozialrecht und dort den Teilrechtsgebieten Rentenversicherung und Unfallversicherung einen ersten Einblick in die Rechtsproblematik gewähren. Wenn Sie daneben eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben und Ihre Versicherung einen Versicherungsfall dem Grunde und der Höhe nach in Abrede stellt, könnten Sie sich eine erste Information unter der Kompetenz Versicherungsrecht und dem dortigen Teilbereich Personenversicherung verschaffen. So wird sehr schnell deutlich, dass sich die rechtliche Verzahnung und tatsächliche Überschneidung der Rechtsgebiete in der Praxis umfassender gestaltet, als auf den ersten Blick anzunehmen wäre.

Einzelfälle


Die Erfahrung belegt, dass jeder durch den Mandanten angetragene Sachverhalt regelmäßig einen Einzelfall darstellt und so auch behandelt werden sollte. Die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten müssen daher in einem umfassenden Gespräch und durch Beiziehung weitere Unterlagen und Dokumente abgeklärt werden. Natürlich werden wir Sie unterrichten, welche Informationen wir benötigen. So sind beispielsweise konkrete Würdigungen medizinrechtlicher Sachverhalte ohne Einsicht und Auswertung der Patientendokumentation grundsätzlich nicht möglich.

Sie schildern Ihr Rechtsproblem


und PROBST · Rechtsanwälte zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten auf.

Wir freuen uns außerordentlich

 



Sie in der Hansestadt Rostock begrüßen zu dürfen.

 
Dr. PROBST · Rechtsanwälte