Mediation
Mediation ist ein unkompliziertes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Es eröffnet die Möglichkeit, im vertraulichen Rahmen Konflikte zu lösen. Dabei werden die Konfliktparteien von einer neutralen dritten Person, der Mediatorin oder dem Mediator, begleitet. Durch die fachliche Gesprächsbegleitung wird nicht nur ein Gespräch ermöglicht, zu dem die Konfliktbeteiligten sich allein nicht mehr in der Lage sehen. Sie gewährleistet auch eine hohe Effizienz des Gesprächs mit dem Ziel einer interessengerechten und zukunftsorientierten Konfliktlösung.
Das Gesetz kennt nur schematische Antworten. Mediation eröffnet die Möglichkeit einer individuellen Lösung Ihrer individuellen Konflikte. Sie behalten die Kontrolle und Ihnen bleibt die Entscheidungsbefugnis. Sie wird nicht – wie in einem Gerichtsverfahren – in die Hände eines Dritten gelegt.
Am Ende steht eine Vereinbarung, die die Beteiligten im Rahmen der Rechtsordnung eigenverantwortlich schließen.
Wichtigste Grundidee der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der beteiligten Konfliktparteien, die regelmäßig in eine für beide Seiten befriedende Lösung des Konflikts führen soll.
Während der/die Mediator/-in verantwortlich für den Prozess ist, sind die beteiligten Konfliktparteien verantwortlich für den Inhalt. Dahinter steht die Überlegung, dass die Beteiligten eines Konflikts selbst am besten wissen, wie dieser zu lösen ist. Sie benötigen lediglich hinsichtlich des Weges zur Lösung Unterstützung. Diese Hilfestellung erhalten sie vom Mediator. Soweit es sich um spezielle Fallgestaltungen handelt, etwa mit vielen Beteiligten, besteht auch die Möglichkeit, dass die Konfliktparteien von mehreren Mediatoren unterstützt werden.
Das Mediationsverfahren wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten professionalisiert.