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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Was darf man sich unter einer Mediation vorstellen?


Mediation (lat.: "Vermittlung") stellt ein strukturiertes, freiwilliges und außergerichtliches Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes zwischen zwei oder mehreren Beteiligten dar. Wesentlich ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, „eigene“ Lösungen zu finden. Hierbei unterstützt sie eine unabhängige und allparteiliche Person. Die Mediatorin oder der Mediator. Er besitzt keine Entscheidungsbefugnis und dies ist auch Sinn und Zweck des Verfahrens. Die Beteiligten sollen in Begleitung des Mediators zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. So gelangt man oftmals zu schnellen, flexiblen und regelmäßig zu kostengünstigeren Regelungen, von der alle Beteiligten profitieren. Kennzeichnend für die Mediation ist, dass die Interessen der Beteiligten umfassend berücksichtigt werden wobei Blockadesituationen aufgebrochen und eine förderliche wechselseitige Kommunikation begünstigt wird.

Das Mediationsverfahren zeichnet sich durch folgende Kriterien aus, die es von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheidet:

Was ist Mediation nicht?

Mediation ist keine

 
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