Geschäftsführer, Vorstände und sonstige Organe
- Welche Rechte und Pflichten haben ein Geschäftsführer und ein Vorstandsmitglied?
- Weshalb sind die Rechtsstellungen eines Vorstandsmitglieds oder eines Geschäftsführers als Organ und Dienstnehmer voneinander zu unterscheiden?
- Was verbirgt sich hinter der Pflicht, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden?
- Welche Haftungsgrundsätze sind beachtlich, was versteht man unter Spezialhaftung?
- Haftet der Vorstand oder der Geschäftsführer persönlich für die Abführung von bestimmten Sozialversicherungsbeiträgen?
- Was ist als Organ zu beachten, wenn sich die Gesellschaft in der Krise befindet?
- Begründet das Rechtsinstrument des so genannten faktischen Geschäftsführers eine Haftungsverantwortlichkeit?
- Führt die Entlastung des Geschäftsführers oder des Vorstands tatsächlich zu einer Befreiung von der persönlichen Haftung?
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Organschaftliches Rechtsverhältnis und Dienstvertrag
Als Geschäftsführer (etwa einer GmbH) und Vorstand bzw. Vorstandsmitglied wird allgemein das Leitungsorgan von Unternehmen oder sonstigen privaten oder öffentlichen Rechtsformen bezeichnet. Sie vertreten einerseits die Gesellschaft nach außen gerichtlich und außergerichtlich, während sie andererseits nach innen mit der Führung der Geschäfte des Unternehmens betraut sind. Neben der Berufung in das organschaftliche Verhältnis wird mit dem Geschäftsführer oder Vorstand regelmäßig ein Dienstvertrag abgeschlossen. Da beide Akte (Berufung in das Organverhältnis und Begründung einer dienstvertraglichen Abrede mit dem Geschäftsführer oder Vorstand) streng voneinander zu unterscheiden sind, ergeben sich sowohl für das Unternehmen als auch für das Vertretungsorgan oftmals vielfältige Probleme.
Dienstleistungen
PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie sowohl bei der Begründung einer organschaftlichen Stellung und dienstvertraglichen Vereinbarung, bei Fragen während der Durchführung der Vertragsverhältnisse, als auch in den Fällen, wo die wechselseitigen Rechtsbeziehungen gestört sind und eine Beendigung angestrebt wird bzw. Sie von einer gewillkürten Beendigung betroffen sind.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht und Recht der Dienstleistungen:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht