Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Was versteht man unter Grundsicherung?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
- Welche Leistungen erhalte ich bei Erkrankung?
- Was versteht man unter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes?
- Wie hoch ist die Regelleistung?
- Wird mir ein Mehrbedarf erstattet?
- Erhalte ich Leistungen für Unterkunft und Heizung?
- Wird Einkommen und Vermögen angerechnet?
- Wie wehre ich mich, wenn mir Leistungen verweigert werden?
- Was mache ich, wenn meine Leistungen wieder aufgehoben werden?
- Kann ich mich gegen Rückforderungsbescheide wehren?
- Was muss ich unternehmen, wenn ich nach einem Jahr erfahre, dass ich zu geringe Leistungen erhalten habe?
- ...
Mindestsicherung
Unter der Grundsicherung wird generell die bedarfsorientierte und bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes bezeichnet. Sie stellt eine Mindestsicherung dar. Zum einen gibt es sie in Form von Grundsicherungsleistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie der Hilfe zum Lebensunterhalt, zum anderen in Form der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II), wobei Nichterwerbstätige, wie Kinder und Partner, eingeschlossen sind, und dem Sozialgeld.
Da in den meisten europäischen Staaten Grund- oder Mindestsicherungssysteme zur Vermeidung von Armut eingerichtet sind, zu denen alle EU-Bürger nach Zuzug zu den Bedingungen des jeweils anderen Staates Zugang haben, werden Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht in das Ausland transferiert.
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Form des Arbeitslosengeldes II wurde unter dem 1. Januar 2005 in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II arbeitslos gewesen zu sein oder Arbeitslosengeld nach dem „Dritten Sozialgesetzbuch“ (SGB III) bezogen zu haben.
Dienstleistungen
Mit Einführung des Arbeitslosengeldes II entstanden für die Rechtspraxis unzählige nicht gelöste Rechtsfragen. Da die sozialgerichtlichen Verfahren eine sehr lange Zeit in Anspruch nehmen und mit der Einführung des Gesetzes und sich anschließenden Klagen der Betroffenen eine unübersehbare Belastung der Sozialgerichte einherging, sind viele Rechtsprobleme bis heute noch nicht abschließend geklärt. Es lässt sich jedoch in den jeweiligen Teilbereichen eine Tendenz erkennen, die bei konkreten Problemen die rechtliche Einschätzung möglicher Entwicklungen hilfreich unterstützt. Ebenso unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte, wenn Ihnen beantragte Leistungen zu Unrecht verwehrt worden sind.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Sozialrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht