Ausbildungsförderungsrecht (BAföG/Meister-BAföG/BAB)
- Besteht ein Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung?
- Für welche Ausbildungsstätten wird eine Ausbildungsförderung geleistet?
- Erhalte ich Leistungen, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
- Wird bei Fernunterricht Ausbildungsförderung geleistet?
- Wird eine Ausbildung im Ausland gefördert?
- Liegen die Fördervoraussetzungen nicht vor, wenn ich im Ausland bereits eine Ausbildung genossen habe?
- Welche persönlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um gefördert zu werden?
- Erhalte ich als Angehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union Ausbildungsförderung?
- Bis zu welchem Lebensjahr wird Ausbildungsförderung geleistet?
- Wer übernimmt die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung?
- Was versteht man unter Darlehensregelung?
- Wann müssen die Leistungen zurückgezahlt werden?
- Gibt es Erlasse?
- ...
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt einen Teil des Ausbildungsförderungsrechts dar. Mit dem BAföG wird die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Das BAföG ist nach § 68 Absatz 1 des Ersten Sozialgesetzbuchs (SGB I) ein besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches, und demzufolge eine soziale Leistung. Mit dem BAföG soll die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten angestrebt werden.
Meister-BAföG
Einen weiteren Teil des Ausbildungsförderungsrechts stellt das sogenannte Meister-BAföG dar. Regelungen hierzu finden sich jedoch nicht im BAföG sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem Gesetz wird die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert.
Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellt einen weiteren Teil des Ausbildungsförderungsrechts dar. Es handelt sich hierbei um eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Die Fördervoraussetzungen und Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 60 ff. des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Ausbildungsförderungsrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht