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Ausbildungsförderungsrecht (BAföG/Meister-BAföG/BAB)


BAföG


Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellt einen Teil des Ausbildungsförderungsrechts dar. Mit dem BAföG wird die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Das BAföG ist nach § 68 Absatz 1 des Ersten Sozialgesetzbuchs (SGB I) ein besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches, und demzufolge eine soziale Leistung. Mit dem BAföG soll die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten angestrebt werden.

 

Meister-BAföG


Einen weiteren Teil des Ausbildungsförderungsrechts stellt das sogenannte Meister-BAföG dar. Regelungen hierzu finden sich jedoch nicht im BAföG sondern im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem Gesetz wird die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften finanziell gefördert.

Berufsausbildungsbeihilfe


Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) stellt einen weiteren Teil des Ausbildungsförderungsrechts dar. Es handelt sich hierbei um eine Arbeitsförderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Die Fördervoraussetzungen und Leistungen richten sich nach den Bestimmungen der §§ 60 ff. des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III).

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Ausbildungsförderungsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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