Ärztliches Vertragsrecht
- Welche Regelungen sollte eine Vereinbarung zur Bildung einer Gemeinschaftspraxis auf jeden Fall enthalten?
- Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Konkurrenzschutzklauseln sinnvoll und rechtmäßig?
- Wie sollte die Gewinnverteilung geregelt werden?
- Sollten langfristige Mietverträge über Praxisräumlichkeiten abgeschlossen werden und sind oder wann sind solche Vereinbarungen sinnvoll?
- Welchen wesentlichen Inhalt sollte ein Arbeitsvertrag mit medizinischem Personal haben?
- Sollte man sich als Arzt mit langen arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen binden?
- Wie sollte ein Arbeitsvertrag mit einer Vertretungskraft ausgestaltet sein?
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Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen
Immer dann, wenn Ärzte, Gemeinschaften von Ärzten oder Kliniken untereinander oder mit Dritten Rechtsgeschäfte abschließen, ist das ärztliche Vertragsrecht berührt. Hierzu gehören unter anderem arbeitsrechtliche Vereinbarungen, Mietverträge über Praxisräumlichkeiten und sonstige langfristige vertragliche Bindungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Regelungen über Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren, Leasingverträge, Versicherungen und eine Vielzahl weiterer Verträge. Oftmals sind bei diesen Rechtsgeschäften die berufsrechtlichen aber auch vertragsärztlichen Verpflichtungen und Obliegenheiten zu beachten.
Dienstleistungen
Ob ein Arzt beabsichtigt, in Arztgemeinschaften einzutreten oder sich Fragen zur Durchführung oder Beendigung von Verträgen hinsichtlich der gemeinsamen Berufsausübung stellt: PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie mit ihren Fachanwälten für Medizinrecht qualitätsorientiert und mit Kompetenz aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf verschiedenen Rechtsgebieten.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht