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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Ärztliches Vertragsrecht


Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen


Immer dann, wenn Ärzte, Gemeinschaften von Ärzten oder Kliniken untereinander oder mit Dritten Rechtsgeschäfte abschließen, ist das ärztliche Vertragsrecht berührt. Hierzu gehören unter anderem arbeitsrechtliche Vereinbarungen, Mietverträge über Praxisräumlichkeiten und sonstige langfristige vertragliche Bindungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Regelungen über Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren, Leasingverträge, Versicherungen und eine Vielzahl weiterer Verträge. Oftmals sind bei diesen Rechtsgeschäften die berufsrechtlichen aber auch vertragsärztlichen Verpflichtungen und Obliegenheiten zu beachten.

Dienstleistungen


Ob ein Arzt beabsichtigt, in Arztgemeinschaften einzutreten oder sich Fragen zur Durchführung oder Beendigung von Verträgen hinsichtlich der gemeinsamen Berufsausübung stellt: PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie mit ihren Fachanwälten für Medizinrecht qualitätsorientiert und mit Kompetenz aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen auf verschiedenen Rechtsgebieten.

Kontakt


Ihre Ansprechpartner im Medizinrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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