Herzlich Willkommen!

Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Berufe im Gesundheitswesen


Sonstige Heilberufe und Gesundheitsfachberufe


Unter einem Heilberuf versteht man im Gesundheitswesen in der Regel Berufe und Tätigkeiten, die sich mit der Behandlung von Krankheiten und Behinderungen befassen. Hierzu gehören nicht nur die akademischen Heilberufe der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Tierärzte und Apotheker, sondern auch die Berufe im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, der Kunsttherapie, der Musiktherapie, der psychologischen Psychotherapie sowie andere psychotherapeutische Heilberufe. Darüber hinaus zählen hierzu auch die weiteren Gesundheitsfachberufe, die früher unter dem Oberbegriff Heilhilfsberufe zusammengefasst wurden. Heilhilfsberufe im engeren Sinn setzen grundsätzlich die Anordnung von Ärzten um.

 

Einzelne Gesundheitsfachberufe


Zu den Gesundheitsfachberufen gehören unter anderem, der Altenpfleger, der Altenpflegerhelfer, der Diätassistent, der Ergotherapeut, der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, der Gesundheits- und Krankenpfleger, die Hebamme/der Entbindungshelfer, der Krankenpflegehelfer, der Logopäde, der Masseur und medizinischer Bademeister, der Medizinische Fachangestellte, der medizinisch-technische Assistent (MTA), der medizinisch-technische Radiologieassistent (MTRA), der Operationstechnische Assistent (OTA), der pharmazeutisch-technische Assistent (PTA), der Physiotherapeut (früher Krankengymnast) und der Podologe (med. Fußpfleger). Mit gewissen Einschränkungen stellt auch die Tätigkeit des Heilpraktikers einen Gesundheitsfachberuf dar, da er unter Beachtung eines bestimmten gesetzlich festgelegten Rahmens medizinische Tätigkeiten ausüben darf. Voraussetzung für die Berufsausübung ist jedoch eine erfolgreich abgeschlossene amtsärztliche Prüfung nach den Bestimmungen des Heilpraktikergesetzes. Die jeweiligen Berufsbezeichnungen sind geschützt. Die Überprüfung des Erwerbs der besonderen Befähigungen zur Ausübung der Berufe wird ferner staatlich überwacht.

Problemstellungen


Vertreter aller genannten Berufe können neben berufsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Berufs schnell mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass sie hinsichtlich eines unerwünschten Gesundheitsverlaufs bei einem Patienten die persönliche Verantwortung tragen. Besondere Risiken bestehen hier beim Berufsbild der Hebammen und Entbindungshelfer. Jedenfalls können solche Umstände schnell, soweit sie mit einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis auftreten daneben auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Dienstleistungen


PROBST · Rechtsanwälte begleiten Sie mit ihren besonderen theoretischen Kenntnissen und praktischen Erfahrungen u. a. auf den Fachgebieten des Arbeits-, Medizin- und Sozialrechts bei der Schadensabwendung und/oder bei sich anschließenden oder parallel verlaufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Haben Sie hierzu Fragen? Rufen Sie uns in diesem Fall vielleicht einfach einmal an.

Kontakt


Ihre Fachanwälte für Medizinrecht

Ihre Ansprechpartner im Gesundheitsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und für Sozialrecht

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, für Medizinrecht und für Verwaltungsrecht

PROBST · Rechtsanwälte

 
Dr. PROBST · Rechtsanwälte