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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Arzneimittel- und Heilmittelrecht


Regelungen


Eine besondere Bedeutung hat in der heutigen Zeit im Arzt- und Medizinrecht das Arznei- und Heilmittelrecht. Eine zeitgemäße berufliche Tätigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ist ohne dieses Teilrechtsgebiet nicht mehr vorstellbar. Das Arznei- und Heilmittelrecht ist vielen Rechtsnormen unterworfen. Es beginnt bei der Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit zur Herstellung von Arzneimitteln und den gewerberechtlichen Besonderheiten und setzt sich bei der Zulassung von Arzneimitteln bis hin zu deren Vertrieb und der Verschreibung durch den Arzt - entweder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Form von sogenannten Privatverordnungen – fort. Die Materie des Arznei- und Heilmittelrechts ist folglich sehr komplex und wird immer stärker durch europäische Regelungen bestimmt. Daneben sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Denn es bestehen hier nicht nur viele untergesetzliche Bestimmungen sowie Regelungen, sondern auch vielfältige untergesetzliche Normen sowie Regelungen der Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene.

Dienstleistungen


PROBST · Rechtsanwälte beraten Sie bei Bedarf aufgrund ihrer besonderen Spezialisierung auf diesem umfassenden Rechtsgebiet. Dies betrifft ergänzend selbstverständlich auch die wichtigen Aspekte der Werbung für Arznei- und Heilmittel, also unter anderem Fragen der Zulässigkeit und die Grenzen bei der Werbung.

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Arznei- und Heilmittelrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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