Gesetzliche Krankenversicherung
- Was muss bei der Begründung des Praxissitzes beachtet werden?
- Welche Voraussetzungen sind bei der Begründung einer Zweigpraxis erforderlich?
- Wie verlege ich den Praxissitz?
- Wann darf ich Ärzte anstellen?
- Welche Änderungen ergeben sich aus dem Vertragsarztänderungsgesetz (VAG)?
- Was ist bei Überschreitung des Richtgrößenvolumens und der Einleitung eines Prüfverfahrens zu beachten?
- Wie wende ich mich gegen eine falsche Eingruppierung nach dem HVM?
- Was versteht man unter einer Plausibilitätsprüfung?
- Wie verhalte ich mich, wenn unbegründet der Verdacht eines Abrechnungsbetrugs erhoben wird?
- Wodurch unterscheidet sich der Begriff des Krankenhauses nach de KHG und dem SGB V Was versteht man unter einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung Welche Krankenhausarten gibt es?
- Was ist eine Gemischte Anstalt i. d. d. § 4 As. 5 MB/KK Wann liegt eine vollstationäre Krankenhausbehandlung und wann eine teilstationäre Behandlung vor?
- Was versteht man unter ambulante Operationen und stationsersetzende Maßnahmen nach § 115 b SGB V Welche Belegärztlichen Leistungen sieht des SGB V vor?
- Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen bei der Versagung der Aufnahme in den Wie gestalten sich die Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und den gesetzlichen Krankenkassen?
- Was besteht man unter einem Versorgungsvertrag und was ist bei dessen Ablehnung zu tun?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen bei der Kündigung eines Versorgungsvertrages?
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Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), das am 1. Januar 1989 in Kraft trat, zusammengefasst. Davor fanden sich wesentliche Regelungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO). Für alle Leistungserbringer im medizinischen Rechtssystem, seien es Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen oder Medizinproduktehersteller stellt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das einem ausdauernden Reformprozess unterliegt, eine besondere Herausforderung dar. Denn das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung wird wesentlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bestimmt.
Dienstleistungen
PROBST · Rechtsanwälte beraten Leistungserbringer im Gesundheitswesen, zeigen bei Problemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung Rechtsschutzmöglichkeiten auf und und unterstützen auch mittel- und langfristig angelegte Planungen im Leistungsrecht. Für weitere Informationen schauen Sie auch gern unter Sozialrecht SGB V.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht