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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Gesetzliche Krankenversicherung


Gemeinsamer Bundesausschuss


Die Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), das am 1. Januar 1989 in Kraft trat, zusammengefasst. Davor fanden sich wesentliche Regelungen in der Reichsversicherungsordnung (RVO). Für alle Leistungserbringer im medizinischen Rechtssystem, seien es Vertragsärzte, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen oder Medizinproduktehersteller stellt das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, das einem ausdauernden Reformprozess unterliegt, eine besondere Herausforderung dar. Denn das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung wird wesentlich durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bestimmt.

Dienstleistungen


PROBST · Rechtsanwälte beraten Leistungserbringer im Gesundheitswesen, zeigen bei Problemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Gesetzlichen Krankenversicherung Rechtsschutzmöglichkeiten auf und und unterstützen auch mittel- und langfristig angelegte Planungen im Leistungsrecht. Für weitere Informationen schauen Sie auch gern unter Sozialrecht SGB V.

Kontakt


Rechtsanwältin Dr. Annette Probst

Ihre Ansprechpartnerin im Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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