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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Vergütungsrecht


Die ärztliche Vergütung


Das Vergütungsrecht spielt für den Arzt und die ärztliche Praxis eine erhebliche Rolle. Hierüber werden nämlich die Einnahmen gesichert, die der Aufrechterhaltung des ärztlichen Geschäftsbetriebs und dem Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung der in einer ärztlichen Praxis tätigen Ärzte und Mitarbeiter dienen. Demzufolge ist die vertragsärztliche Abrechnung und Privatliquidation bedeutsam. Hierzu gehört auch die rechtssichere Gestaltung von Wahlleistungs- und Honorarvereinbarungen. Ebenso gehört in diesen Teilbereich die Problematik der persönlichen Leistungserbringung liquidationsberechtigter Ärzte.

Die Gebührenordnungen der Ärzte und Zahnärzte


Neben der vertragsärztlichen Abrechnung sind hier auch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als zwingendes Recht zu berücksichtigen. Für die approbierten Psychologischen Psychotherapeuten und die approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wurde die GOP als Gebührenordnung erlassen. Für die Leistungen dieser Heilberufe richten sich die Vergütungen bei Privatbehandlungen nach der GOÄ und den Abschnitten B und G des Gebührenverzeichnisses der GOÄ.

Dienstleistungen


PROBST • Rechtsanwälte runden mit der Beratung im Vergütungsrecht ihre traditionelle medizin-rechtliche Beratung und Dienstleistung auf Grundlage ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen kompetent ab. Bei Fragen zu diesem Komplex rufen Sie uns vielleicht einfach an.

Kontakt


Ihre Ansprechpartner im ärztlichen Vergütungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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