Arbeitsrecht in der Arztpraxis und im Krankenhaus
- Wie sollte ein Arbeitsvertrag in einer Arztpraxis ausgestaltet sein?
- Welche Urlaubsregelungen gibt es?
- Kann bei Betriebsnotwendigkeit die Arbeitszeit verändert oder Mehrarbeit angeordnet werden?
- Wie sollte ein Arbeitsvertrag bei einer Schwangerschaftsvertretung ausgestaltet sein?
- Kann angeordnet werden, dass der Urlaub während der Praxisferien genommen wird?
- Welche Urlaubsansprüche bestehen?
- Welche Aufgaben habe ich als Ausbilder in einer Arztpraxis?
- Die Klinikleitung hat angewiesen, dass ich meinen Arbeitsplatz während der Pause nicht verlassen darf um jederzeit im Notfall eingreifen zu können. Handelt es sich um eine Pause oder um Arbeitszeit?
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Rechte und Pflichten
Sowohl in der ärztlichen Praxis als auch im Krankenhaus stellen sich arbeitsrechtliche Probleme, die wir im Interesse unseres Mandanten einer tragfähigen Lösung zuführen. Bereits mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages wird festgelegt, wie das konkret zu betrachtende Beschäftigungsverhältnis durchzuführen ist, welche Rechte und Pflichten sich für die Arbeitsrechtsparteien im Gesundheitsrecht ergeben und was bei einer Beendigung zu beachten ist. In der Arbeitsrechtspraxis vertreten wir die Leistungserbringer im Gesundheitssystem. Wir betreuen daher niedergelassene Ärzte, Praxen, Medizinische Versorgungszentren sowie Kliniken als Arbeitgeber, aber auch leitende und ihnen nachgeordnete Ärzte sowie ärztliches Personal als Arbeitnehmer.
Anstellung und Beendigung
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet in diesem Bereich die Erstellung und Prüfung von Anstellungsverträgen. Die vielfach notwendigen Umstrukturierungen von Kliniken und größeren Praxen haben ständig auch arbeitsrechtliche Konsequenzen, die im Vorfeld bedacht und interessengerecht gelöst werden müssen. So ist etwa abzuklären, ob ein Betriebsübergang bei Erwerb einer medizinischen Praxis oder eines sonstigen Betriebes vorliegt mit der Folge, dass der Erwerber in die bestehenden Arbeitsverhältnisse einzutreten hat. Arbeitsrechtliche Konflikte zwischen den Beteiligten erfordern von Anfang an eine juristische Begleitung, um Ergebnisse zu vermeiden, die mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind. Aufgrund unserer besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen haben PROBST · Rechtsanwälte die Kompetenz, Ihnen sachgerechte Lösungswege aufzeigen. Oftmals können hierdurch lange und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden oder abgekürzt werden.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht