Wasserrecht
- Fallen Fischzuchtanlagen unter den Gewässerbegriff des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)?
- Was versteht man unter echten und unechten Benutzungen?
- Stellt die Entnahme von Wasser aus einem See zur betrieblichen Verwendung auch dann eine Benutzung dar, wenn es im Anschluss wieder in den See zurückgeleitet wird?
- Bedarf ich einer Erlaubnis, wenn Stoffe in oberirdische Gewässer eingebracht oder eingeleitet werden sollen?
- Handelt es sich beim Befahren von Gewässern um eine Einbringung und/oder Benutzung von oberirdischen Gewässern?
- Bedarf ich einer Erlaubnis, wenn ich durch betriebliche Nutzung mit Abwärme die Gewässerbeschaffenheit verändere oder die abstrakte Gefahr besteht?
- Wodurch unterscheidet sich die wasserrechtliche Erlaubnis von einer Bewilligung?
- Nachdem mir die Entnahme von Wasser zur betrieblichen Nutzung gestattet worden war, wurde nunmehr nachträglich eine Mengenbegrenzung angeordnet. Kann ich mich dagegen wenden?
- Welchen Stellenwert hat das „Wohl der Allgemeinheit“ bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder deren Versagung?
- Darf eine erteilte wasserrechtliche Erlaubnis widerrufen werden?
- Bestehen Ersatzansprüche, wenn eine Erlaubnis widerrufen wurde und ich aufgrund der Gestattung und im Vertrauen auf die Erlaubnis erhebliche betriebliche Investitionen vorgenommen habe?
- Wann erlischt eine Bewilligung?
- Wodurch unterscheiden sich der Gemeingebrauch, der Eigentümergebrauch und der Anliegergebrauch?
- Besteht Drittschutz bei wasserrechtlichen Erlaubnissen?
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Wasserhaushaltsrecht und Wasserwegerecht
Das Wasserrecht, das sich mit der Bewirtschaftung der Gewässer befasst, ist als besonderes Verwaltungsrecht Teil des öffentlichen Rechts. Unterteilen lassen sich das Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht. Bezweckt wird der Schutz des Wassers vor nachteiligen Eingriffen in seinen natürlichen Kreislauf, und zwar in allen seinen Zuständen, also als Fließwasser und als stehende Gewässer, als Grundwasser sowie als Schnee, Eis und auch als Dampf. Eine weitere Aufgabe ist die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven. Darüber hinaus befasst sich das Wasserrecht mit der Sanierung verunreinigter Gewässer, mit dem Schutz vor Wassergefahren, der Sicherung des Gemeingebrauchs, also dem Zugang für die Allgemeinheit und der Ordnung der an Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche.
Vorschriften
Im deutschen Recht ist das Wasserrecht mit Vorschriften auf Bundesebene, Landesebene und teilweise auch durch kommunales Satzungsrecht geregelt. Daneben ergeben sich europarechtliche Vorgaben für den Gewässerschutz unter anderem aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als ein zentrales gemeinschaftsrechtliches Instrument, der Abwasserrichtlinie, der Umwelthaftungsrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie.