Schul- und Hochschulrecht
- Sollte man sich unmittelbar bei einer Hochschule bewerben, wenn das Vergabeverfahren erfolglos war?
- Lohnt sich eine Kapazitätskontrolle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren?
- Wann sollte ich in Anbetracht einer langen Verfahrensdauer einstweiligen Rechtsschutz einholen?
- Was kann ich machen, wenn mein Kind einen Schulverweis erhält?
- Das Schulamt verweigert die Beschulung. Welche Ansprüche habe ich?
- Die Privatschule meines Kindes kündigt den Schulvertrag. Kann ich mich dagegen wenden?
- Mein Kind wird einer Förderschule zugewiesen. Welche Rechtsmittel habe ich hiergegen?
- Kann man sich gegen eine abgelehnte Versetzung wende?
- Habe ich die Möglichkeit, gegen Prüfungsfehler (Bewertung von Prüfungsleistungen und Notenbildung) vorzugehen?
- Besteht nach einer fehlgeschlagenen Prüfung ein Anspruch auf Wiederholung?
- Was ist zu unternehmen, wenn die Wiederholungsprüfung erfolglos war?
- Welche Ansprüche habe ich, wenn die Hochschule oder das Land die Berufungsvereinbarung nicht erfüllt?
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Inhalt
Die Schulausbildung, die Berufsausbildung sowie ein Studium stellen entscheidende Bildungsstationen für den Lebensweg eines Menschen dar. Demzufolge hat das Schul- und Hochschulrecht einen hohen Stellenwert für den Rechtssuchenden. Mit dem Schul- und Hochschulrecht als weiterem Teil des besonderen Verwaltungsrechts wird die Gesamtheit aller Rechtsnormen umschrieben, die sowohl die Schule als auch die Hochschule betreffen.
Das Schulrecht befasst sich mit dem Schulbetrieb und den hiermit zusammenhängenden Rechten und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, der Schulaufsicht und der Schulträger. Es handelt sich bei dem Schulrecht um eine Angelegenheit der Bundesländer.
Beim Hochschulrecht stellen sich vielfältige Fragen im Zusammenhang mit dem Hochschulzulassungsrecht, einschließlich der Numerus-Clausus-Verfahren, der Exmatrikulation, den Studiengebühren und dem Prüfungsrecht.
Hochschulzulassungsrecht
In jüngster Zeit bewerben sich verstärkt mehr Studienanfänger um einen Studienplatz, als Plätze zur Verfügung stehen. Folge dieser Entwicklung ist der Umstand, dass immer mehr Bewerber abgelehnt werden. Deswegen gewinnt das Hochschulzulassungsrecht eine besondere Bedeutung. Es befasst sich mit allen rechtlichen Fragen, die den Zugang zum Studium an einer Hochschule betreffen. Soweit die Bewerber aus persönlichen Gründen nur an einem bestimmten Ort studieren können oder aber der angestrebte Studiengang nur an einem konkreten Ort angeboten wird, ist es oftmals für sie überlegenswert, den Rechtsweg zu bestreiten. In diesen Fällen könnte zu überlegen sein, ob nicht unmittelbar bei der Hochschule ein Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität beantragt wird. Denn Hochschulen müssen ihre vorhandenen Studienkapazitäten, die mit den festgesetzten Kapazitäten nicht übereinstimmen müssen, grundsätzlich erschöpfend ausnutzen. Insoweit bestünde beispielsweise die Möglichkeit im Rahmen eines gerichtlichen Vergabeverfahrens einen Studienplatz außerhalb der von den Hochschulen festgesetzten Höchstzahlen zu erhalten, soweit im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kapazitätskontrolle Studienplätze freigesetzt werden. Im gerichtlichen Verfahren wird in der Regel festgestellt inwieweit die Hochschule ihre Kapazität voll ausgeschöpft hat oder ob noch Studienplätze zur Verfügung stehen.
Alternativen
Eine sinnvolle Alternative wäre möglicherweise auch der sogenannte Quereinstieg, bei dem anfangs ein anderes Fach studiert wird, mit dem Leistungsnachweise erworben werden, die Voraussetzung für die angestrebte Studienrichtung sind. Wählt man diesen Weg, sollte jedoch unter anderem beachtet werden, dass es keine Zulassungsbeschränkungen für den gewünschten Studiengang im höheren Fachsemester gibt. Studierende, die auf Leistungen nach dem BAföG angewiesen sind, sollten ferner beachten, dass sie grundsätzlich nur einmal und vor Ende des dritten Semesters berechtigt sein könnten, den Studiengang zu wechseln.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Schul- und Hochschulrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht