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Umweltrecht


Inhalt


Als Teil des besonderen Verwaltungsrechts stellt das Umweltrecht die Gesamtheit aller Rechtsnormen dar, die den Schutz vor Beeinträchtigungen der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der ökologischen Systeme bezwecken.

 

Auflagen und sonstige Vorgaben


Es handelt sich jedoch nicht um ein klar abgrenzbares Rechtsgebiet und ist ständigen Erneuerungen und Verbesserungen unterworfen. So sind viele umweltrechtliche Bestimmungen in unterschiedlichen Gesetzen zu finden. Hierzu zählen etwa das Baugesetzbuch, das Raumordnungsgesetz, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Regelungen zum Wasserrecht oder zum Naturschutzrecht. Auch im Strafgesetzbuch finden sich mit den §§ 324 ff. schwere Umweltschutzdelikte wieder. Umweltschutzziele enthält auch der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), wonach es eine Aufgabe der Gemeinschaft darstellt, in der ganzen Gemeinschaft ein hohes Maß an Umweltschutz und die Verbesserung der Umweltqualität zu fördern (Artikel 2 EGV). So sind auf diesem Rechtsgebiet vielfältige europarechtlichen Rechtsnormen erlassen und Regelungen vereinbart worden.

Umweltrechtliche Vorgaben sind u. a. im Bereich von Produktion, Anlagenbetrieben und der Abfallentsorgung zu beachten. Verstöße gegen umweltrechtliche Auflagen können nicht nur empfindliche Strafen oder Geldbußen nach sich ziehen. Darüber hinaus kann die Veröffentlichung von Verstößen zu einem nur schwer zu regulierenden negativen Image des betroffenen Unternehmens führen, in deren Folge mit empfindlichen finanziellen Einbußen gerechnet werden muss.



Rapsblüte an der Warnow

 
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