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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

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Kreditausfall- oder Restschuldversicherung


Welches Risiko ist versichert?


Die Kreditausfallversicherung ist darauf ausgerichtet, den Versicherungsnehmer als Kreditnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Tod abzusichern. Sie wird auch als Restschuldversicherung bezeichnet. Die Versicherung ist nicht mit Kreditversicherungen zu verwechseln. Diese versichern Lieferantenkredite, wobei die bekannteste Kreditversicherung die Warenkreditversicherung ist. Kreditinstitute, ob Banken oder Sparkassen, nutzten Kreditausfallversicherungen, um die von ihnen gewährten Kredite zusätzlich abzusichern. Bei Eintritt des versicherten Risikos übernimmt der Versicherer die Tilgung des verbleibenden Kredites. Für den Versicherungsnehmer hat die Versicherung den Vorteil, dass er sich bei Einkommensverlusten nicht darum sorgen muss, ob und wie er seine Kreditraten zurückzahlen kann. Nachteilig sind die nicht unerheblichen Kosten.

Dienstleistungen


Die finanzierenden Kreditinstitute arbeiten regelmäßig mit verschiedenen oder speziellen Versicherungsgesellschaften zusammen. In deren Auftrag verkaufen sie die Kreditausfallversicherung an den Kreditnehmer und erhalten hierfür im Gegenzug eine Provision. Es ist jedoch grundsätzlich nicht gestattet, dass Banken ihre Kreditentscheidung mit der Auflage verbinden, dass der Kreditnehmer eine Restschuldversicherung abschließt. Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherung beantworten Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern.

Kontakt


Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:

Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst

Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht

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