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Europäisches Arbeitsrecht


Seit dem Vertrag von Maastricht ist die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik innerhalb Europas immer wichtiger geworden. So werden in zunehmendem Maße die Inhalte unseres Arbeitsrechts aber auch des Sozialrechts vom europäischen Gemeinschaftsrecht bestimmt oder zumindest maßgeblich geprägt. Nicht unbeachtlich sind hierbei auch das Zusammenspiel von europäischem und deutschem Arbeitsrecht und die hierauf bezogene Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Gerichtshof und der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit. So legen die deutschen Gerichte aber auch Gerichte anderer Staaten der Europäischen Union dem Europäischen Gerichtshof oftmals Rechtsfragen vor, um die Vereinbarkeit zwischen Rechtsnormen und europäischen Bestimmungen zu klären. Dies verdeutlicht, dass das Gemeinschaftsrecht im Arbeitsrecht eine besondere Beachtung finden muss, und zwar sowohl im individuellen Arbeitsrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Europarechtliche Vorgaben


Beispiele hierfür finden sich im individuellen Arbeitsrecht, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen und der Verpflichtung, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen. Weiterhin bestimmt das Europarecht mittlerweile wichtige Rahmen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit, die Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern, den Diskriminierungsschutz, die Arbeitszeit, den Arbeitsschutz, den Elternurlaub, die Teilzeit, bei Befristungen, der Leiharbeit, bei Unternehmenskrisen und Umstrukturierungen, beim Betriebsübergang oder aber auch bei Massenentlassungen und der Insolvenz. Ebenso gilt dies im kollektiven Arbeitsrecht für Beteiligungsrechte, die Unterrichtung und Anhörung der Betriebsräte, bei der Bildung europäischer Betriebsräte, bei der Unternehmensmitbestimmung, der Dienstleistungsfreiheit, beim transnationalen Arbeitskampf und bei der transnationalen Tarifautonomie, um nur einige Bereiche zu nennen. Ohne einen Spezialisten im Arbeitsrecht ist die Vielzahl von Vorgaben durch europäische Normen im Arbeitsrecht schwer zu durchschauen.

Dienstleistungen


PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie fachlich kompetent, wenn Sie Ansprüche durchsetzen möchten, die maßgeblich vom europäischen Recht geprägt sind. Dies betrifft im Übrigen nicht nur das Arbeitsrecht, sondern in wesentlichen Belangen auch das Sozialrecht.

 

 

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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